Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Stand 01.01.2023

 

R.M.S.Trading

Roland Mario Schletz

Obere Theninger Strasse 8

4062 Kirchberg-Thening

Tel.: 0660 / 15 099 16

  1. Geltungsbereich

 

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten für sämtliche Bestellungen/Aufträge durch Kunden bei r.m.s. trading (in der Folge kurz RMS), unabhängig ob es sich um Werk- oder Kaufverträge handelt. Mit Auftragserteilung durch den Kunden erklärt sich dieser mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

  • Soweit es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes Geschäft handelt, bedürfen Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, der Schriftform und gilt dieses Formerfordernis auch für das Abgehen von der Schriftform. RMS kennt überdies anderweitige AGB nicht an, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurden.

 

 

  1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

 

  • Sämtliche Angebote von RMS sind freibleibend und als unverbindlich zu verstehen. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn ein Vertrag zwischen RMS und dem Kunden abgeschlossen wird.

 

  • Der Kunde kann schrifltich oder elektronisch Anfragen an RMS richten und ein Angebot bzw. einen Auftrag an diese erteilen. Von RMS wird ein freibleibendes Angebot auf Basis des Kundenwunsches schriftlich ausgefertigt, welches der Kunde sorgfältig zu überprüfen und entsprechende Abweichungen oder Fehler gegenüber RMS zu rügen hat. Der Kunde muss Angaben der Masse, insbesondere Abweichungen von allfälligen Naturmaßnahmen, überprüfen.

 

Der Kunde kann sodann das freibleibende und unverbindliche Angebot bestätigen und RMS damit beauftragen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch RMS oder die Erstellung einer Auftragsbestätigung durch RMS oder durch Erfüllung zustande.

  • RMS hält sich für etwaige nachträgliche vom Kunden gewünschte Änderungen oder Nachbestellungen eine damit einhergehende Preisänderung vor.
  1. Durchführung der Aufträge

 

  • Die Vorgangsweise bei der Abarbeitung von Aufträgen obliegt ausschließlich RMS. Alle Angaben über Lieferzeit sind Absichtserklärungen und keine fixen Lieferzeitenpunkte.

Arbeiten im freien können witterungsbedingt verschoben werden. Dem Kunden erwachsen keine Ansprüche aus etwaigen Auftragsverzögerungen.

Bei Arbeiten wie Kleben, Betonieren und dergleichen müssen laut Hersteller verschiedene Wetter- und Temperaturbedingungen eingehalten werden. Diese werden von RMS berücksichtigt und der Kunde wird darauf hingewiesen. Wenn diese vom Kunden nicht berücksichtigt werden, muss er außerdem ein Formular unterschreiben, welches darauf hinweist. Wenn er dieses mit seiner Unterschrift bestätigt und RMS dies auf Wunsch des Kunden trotz der Hinweise durchführt werden bei Folgeschäden keinerlei Garantie oder Gewährleistung übernommen.

Dies gilt auch für Arbeiten in Eigenleistung die der Kunde selbst verursacht.

  • RMS ist lediglich für den von ihm umfassenden Auftrag verantwortlich, darüberhinausgehende Überprüfungen am Werk sind von dieser nicht zu verantworten. RMS darf sich auf die fachliche Kompetenz der anderen Professionisten insbesondere Baumeister, Planer, Architekten, Plattenleger, Elektriker verlassen. Es ist keinerlei Überprüfung der Arbeit bzw. Koordinierungsaufwand mit Dritten oder der Besuch von Baubesprechungen in der Kalkulation/im Angebot von RMS enthalten. Falls diese Leistungen erwünscht/notwendig sind, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Aufwand (Regie) unter sonstigem Verzicht der Einrede auf Warnpflicht.
  • Die Ausführung der Anlagen/Geräte erfolgt nach wirtschaftlichen oder künstlerischen Kriterien und nach dem Stand der Technik. Die Regeln/Normen/Empfehlungen über die Einrichtung von öffentlichen Bädern kommen nicht zur Anwendung.
  • Der Kunde hat allfällige notwendige Genehmigungen, insbesondere baubehördliche Genehmigungen, einzuholen. RMS überprüft daher vor der Errichtung des Gewerks nicht, ob dieses genehmigt werden muss und diese Genehmigungen vorliegen (siehe auch Punkt 10.2.)
  • Der Kunde hat Strom und Wasser für die Arbeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Arbeiten aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung.
  • Der Kunde hat RMS oder seinen Mitarbeitern den Zugang zum Ort des Gewerks, der Durchführung der Arbeiten an den ausgemachten Terminen zu gewähren. Wenn RMS oder seine Mitarbeiter der Ort durch Fehlverhalten des Kunden nicht gestattet ist, so hat RMS das Recht die Zeit und Wegstrecke, welche dafür beansprucht wurde in Rechnung zu stellen.
  1. Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
  • Der in der Auftragsbestätigung oder im Angebot übermittelte Preis ist als unverbindlicher Kostenvoranschlag und als Bruttopreis (inkl. MwSt.) zu verstehen. In den Preisen sind keine Versandkosten inkludiert und sind diese nach Aufwand zu bezahlen.

Sämtliche Positionen, insbesondere Lieferkosten, Zölle werden auf der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegeben, sofern dies von RMS vorab kalkuliert werden kann. Monteurstunden werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschalierung vorgenommen wurde. Im Angebot/Auftrag selbst ist eine Schätzung der Arbeitszeit angeführt.

  • Nachdem der gegenständliche Auftrag von RMS abgewickelt wurde, wird dem Kunden eine Schlussrechnung ausgestellt. Hierbei wird insbesondere eine konkrete Kalkulation der tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden und nicht vorab kalkulierbaren Kosten Bedacht genommen.
  • RMS ist ebenso berechtigt über bereits erbrachte Teilleistungen bzw. Teillieferungen Teilrechnungen zu stellen, wenn dies Aufgrund des Umfanges des Auftrages notwendig ist oder dies mit dem Kunden vereinbart wurde. Sollte der Kunde Teilrechnungen nicht bezahlen, ist RMS berechtigt seine Leistungen zurückzuhalten.

Dies gilt auch für im Angebot/Auftrag gestellten Material. Der Materialaufwand wird im Vorhinein bereits in Rechnung gestellt, um die Materialbeschaffung zu garantieren.

Für Sonderbestellungen wird bereits Vorab eine Anzahlung in Rechnung gestellt.

  • Die Rechnungen sind – soweit nicht anders schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde – mit Zustellung (postalisch oder elektronisch per E-Mail) an den Kunden fällig und binnen 7 Tagen ab Erhalt ohne Abzug an das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von RMS anzuweisen.
  • Bei Zahlungsverzug stehen RMS Verzugszinsen in Höhe von 5% je Rechnung zu. Weiters hat der Kunde entsprechende Mahngebühren, welche pauschal mit 10,-€ pro Mahnung verrechnet werden, zu ersetzen. Ist darüber hinaus die Betreibung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, sind diese Kosten unter Anwendung des § 1333 Abs. 2 ABGB (in der bei Eintritt des Verzuges gültigen Fassung) ebenfalls vom Kunden zu tragen, wobei ein anwaltliches Mahnschreiben unter Heranziehung des Rechtsanwaltstarifes jedenfalls als notwendige Betreibungsmaßnahme gilt.

Wenn Zahlungsrückstände nach der Frist von einem Inkasso-Büro (KSV) übernommen wird, werden auch die dadurch anfallenden Gebühren dem Kunden weiterverrechnet.

  • Sollte sich auf Grund von höherer Gewalt, dem Ausbruch einer Pandemie oder durch Energie- und Wirtschaftskrise der Einkaufspreis von RMS im Laufe der Vertragsabwicklung (Auftragserteilung bis Fertigstellung Gewerk oder Lieferung Material) um mehr als 5% erhöhen, so ist diese berechtigt, den Preis um diesen Prozentsatz zu erhöhen. Gleiches gilt auch für Preissenkungen.
  • Sollte das Gewerk aufgrund von Umständen in der Sphäre des Kunden nicht binnen eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt werden können, so ist RMS berechtigt die Preise an die aktuellen Preise anzupassen, wobei diese mindestens 5% Aufschlag verrechnen darf.
  • Sollte RMS Rabatte gewähren, so gelten diese für den jeweiligen Auftrag. Bei Änderungen des Auftragswertes sind allfällige Rabatte hinfällig. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
  • Bei einem beidseitig unternehmensbezogenen Geschäft sind sämtliche Preise im Zweifel exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  • Fallen im Zuge eines allfälligen Versandes Export- oder Importabgaben (z.b. Zölle) an, sind diese vom Kunden zu tragen. Versand-/Portogebühren gehören ebenfalls dazu.
  • Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der Europäischen Union fällt unter Nachweis der UID-Nummer keine österreichische Umsatzsteuer an, wobei diese im jeweils anderen Mitgliedstaat zu entrichten ist.
  • Wenn während der Errichtung des Gewerkes Änderungen anfallen, so sind diese vom Kunden auch zu unterschreiben. Diese dürfen von RMS mit den Preisen zum Zeitpunkt der Änderung bestehenden Preisen verrechnet werden.
  • Sollten arbeiten anfallen, die zur Angebotslegung noch nicht ersichtlich gewesen sein, werden diese mit dem Kunden besprochen. Der Kunde erteilt mit seiner Unterschrift RMS die Erteilung, das Gewerk so zu erstellen, wie es nach Norm richtig ist oder wie RMS dies für richtig und gut befindet.
  • Ist beim Kunden schon öfter ein Zahlungsverzug festgestellt worden, so nimmt sich RMS raus folgende Arbeiten über Vorauskasse vorzunehmen.
  1. Übernahme des Werks, der Sanierung, Neubau, Reparatur
  • Nach Fertigstellung des Werkes hat der Kunde dieses von RMS bzw. einem zuständigen Mitarbeiter zu übernehmen. RMS gibt darüber eine Einweisung und steht auch für Fragen im Nachhinein während der Geschäftszeiten zur Verfügung.
  • Die Verweigerung der Übernahme des Werkes berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Entgelts.
  1. Schutz von Plänen und Unterlagen – Geheimhaltung

Von RMS beigestellte Pläne / technische Unterlagen / Produktdatenblätter, müssen befolgt und an die betroffene Professionisten weitergereicht werden. Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts, der Produktverbesserung sowie Änderungen in Form und Farbe behält sich RMS vor. Die Angaben über Gewicht, Masse, Fassungsvermögen, Leistung, Farben, etc. sind Richtwerte, dienen der Orientierung und können unangekündigt verändert werden. Fotos, Zeichnungen oder Pläne sind symbolische Darstellungen und Verkaufshilfen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Zahlung der Forderungen Eigentum von RMS. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden eine Verpfändung der Ware oder Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nicht gestattet. Bei Verarbeitung, Verbindung und / oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht RMS das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

  1. Gewährleistung
  • Dem Kunden steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Kaufpreises.
  • Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Der Kunde hat die Bedienungsanleitungen zu lesen und die darin befindlichen Erklärungen zu befolgen, widrigenfalls die Gewährleistung aufgrund von Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung ausgeschlossen ist.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile. Insbesondere von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Dichtungen, Filtermaterialien, Leuchtmittel, Teile aus Glas, Messelektroden und Sensoren, Wartungsfugen, Farbveränderungen, Elektronik, gebrauchte Güter, Muster, Ausstellungsgeräte, Membranen, Geschenke, Liefer- und Montagekosten, Neuinbetriebnahmen, Schäden durch äußere Einflüsse wie Wasser, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überspannung, Übertemperatur, Frost, Über- und Unterdruck, Gase, Chemiekalien, Salze, durch Gewalt, Verschmutzung, Katastrophen, unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, falsche Bedienung, Handhabung durch nicht autorisierte Personen, bereitgestellte Ware des Kunden sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Während der Reparaturzeit von Geräten steht dem Kunden kein Ersatzgerät zu.
  • Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser bei der Übernahme der Ware oder des Werkes etwaige Mängel unverzüglich zu rügen, widrigenfalls dieser das Gewährleistungsrecht verliert.
  • Sollte sich im Zuge einer Reparatur herausstellen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
  1. Storno

RMS ist berechtigt bei Rohstoffmangel, Streik, höherer Gewalt, etc. (wenn dies nicht in der Sphäre von RMS liegt) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen daraus keine Ansprüche gegen RMS. Bisher erbrachte Leistungen können von RMS wahlweise in Rechnung gestellt oder rückabgewickelt werden.

  1. Bestellungen und Verkauf im Geschäft
  • Seitens von RMS abgegebene Angebote sind unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Legung eines Angebotes zu verstehen.
  • Zur Abgabe einer Bestellung im Geschäft über einen Artikel der nicht vorrätig ist, ist vom Kunden eine Anzahlung zu entrichten. Dazu gibt der Kunde Name und Kontaktdaten an, um es RMS zu ermöglichen den Kunden entsprechend zu Kontaktieren, wenn die Ware eingetroffen ist. Auch anfallende Versandkosten können dem Kunden dafür in Rechnung gestellt werden.
  • Die Bestellung / der Kauf des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine Bestellung setzt die vollständige Angabe der Kundendaten gemäß der persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse voraus, um den Kunden zu kontaktieren.

Nach Abschluss eines Kaufvertrages erhält der Kunde eine Rechnung, mit einer Anzahlung. Nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages erfolgt die Bestellung der Ware, Übergabe der Ware. Zahlungen dafür können wie folgt getätigt werden: Bar, Bankomat, Kauf auf Rechnung. Die Übergabe der Ware erfolgt nach vollständiger Bezahlung.

Der Kunde wird nach einer Bestellung benachrichtigt und holt sich die Ware (wenn nicht anders vereinbart) selbst im Geschäft ab. Bei Zustellung oder Versand, welcher separat vereinbart werden muss werden die Kosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Rücktrittsrecht:

  • Rückgabe von Waren, die vom Kunden nachweislich beschädigt worden sind, sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Ebenso sind Sonderbestellungen, die extra auf Kundenwunsch bestellt wurden vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Bei Fällen, wo eine Garantie oder Gewährleistung besteht hat RMS das Recht den Artikel beim Hersteller zu reklamieren. Da befolgt er die Anweisungen des Herstellers und die Ware kann erst ausgetauscht werden, sobald der Hersteller das Einverständnis dazu gibt. Ersatz wird in diesem Zeitraum von RMS nicht zur Verfügung gestellt.
  • Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die Bedürfnisse zugeschnitten sind wird keine Rücknahme vorgenommen. Wenn die angegebenen Maße des Kunden nicht korrekt sind, muss der Kunde die Ware trotzdem kaufen und ggf. Kosten für Änderungen an der Ware selbst tragen. Hierfür greift der § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG (Maßanfertigung – kein Rücktrittsrecht).
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus hygienischen Gründen nicht zur Rücknahme geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, führt RMS die Bestellung innerhalb von 30 Tagen aus. Diese Frist kann in Einzelfällen überschritten werden, wenn besondere Gründe (z.b. Warenengpass, Seuche oder Pandemie und damit verbundene Lieferschwierigkeiten, Krieg und anderweitige höhere Gewalt, welche nicht in die Sphäre von RMS liegen) einer fristgerechten Ausführung entgegenstehen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung unter dem von ihm angegebenen Daten (telefonisch, SMS/Whatsapp oder schriftlich per Mail) unter Angabe der zu erwartenden Lieferfrist.
  1. Haftung
  • RMS haftet für den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag von ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen zurechenbaren Erfüllungshilfen (z.b. Lieferanten oder Subunternehmer) verursacht wurden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Einschränkung nicht für Personenschäden. Die Haftung für fahrlässige Schäden wird für beide Seiten abgegolten.
  • Der Kunde hat sämtliche öffentlich-rechtlichen bzw. behördliche Genehmigungen einzuholen, sofern solche notwendig sind. Dies gilt insbesondere über die Vorschriften zur Errichtung eines Schwimmbades bzw. die damit einhergehende Bauanzeige bzw. Baugenehmigung, welche bereits vor der Auftragserteilung einzuholen ist. Der Kunde kann sich nicht bei RMS für etwaige Verwaltungsstrafen oder sonstigen Schäden schad- und klaglos halten.
  1. Datenschutz

 

  • Zur Bearbeitung der Bestellung bzw. Abwicklung des Rechnungswesens werden die bei Abgabe des Kaufangebotes vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, sowie allenfalls Kontodaten auf Datenträgern gespeichert.
  • Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (BAO) ist der Verkäufer verpflichtet, diese Daten zumindest 7 Jahre zu speichern.
  • Die Kundendaten werden – soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu beisteht – nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in welchen dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist.

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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

R.M.S.trading Roland Mario Schletz

Obere Theninger Strasse 8
4062 Kirchberg-Thening

 

0660 / 15 09 916
R.M.S.Trading@gmx.